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Grillland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Allen Kaufverträgen zwischen Grillland.ch GmbH (Verkäuferin) und Ihren Kunden (Bestellern) liegen die vorliegenden
    Allgemeinen Geschäftsverbindungen (AGB) zu Grunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung
    getroffen wird. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen
    Bestimmungen davon unberührt.
  2. Zustandekommen des Kaufvertrages
    Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin nach Eingang einer Bestellung deren Annahme erklärt.
    Die Annahme kann entweder durch die Unterzeichnung des Formulars «Bestellung und Auftragsbestätigung» durch den
    Kunden erfolgen, durch Empfang des vom Besteller unterzeichneten Formulars «Auftragsbestätigung» oder durch eine
    Bestätigungsmail der Online-Bestellung erklärt werden.
  3. Bestellung und Auftragsbestätigung
    Für die Art, Menge und Preis der Ware, sowie für die Transportkosten sind die Angaben im Formular «Bestellung und
    Auftragsbestätigung» massgebend.
  4. Lieferung
    Die Verkäuferin verpflichtet sich die Ware an die vom Besteller angegebene Adresse zu liefern. Der Besteller verpflichtet
    sich die Ware umgehend auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen.
  5. Liefertermin
    Der Liefertermin wird von der Verkäuferin nach bestem Vermögen eingehalten und in der Regel telefonisch 3-5 Tage im
    Voraus angekündigt. Bei Lieferungen auf Abruf gilt eine Lieferfrist von 1-3 Wochen, vom Tag des Abrufs angerechnet,
    sofern die Ware zum Zeitpunkt des Abrufes an Lager ist. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder
    zum Rücktritt vom Kaufvertrag, noch zur Verweigerung der Annahme der Ware, noch zu Schadenersatz. Der Besteller ist
    allerdings bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 3 Wochen berechtigt, leihweise Ersatzware von der
    Verkäuferin zu verlangen. Diese Ersatzware wird von der Verkäuferin ausgesucht. Der Besteller hat die Ersatzware sorgfältig
    zu behandeln und diese der Verkäuferin in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Für die entstehenden zusätzlichen
    Transportkosten kommt die Verkäuferin auf.
  6. Abholung durch den Besteller
    Wird die Ware bei der Verkäuferin abgeholt, obliegt es dem Besteller, diese vor Ort auf deren Vollständigkeit und
    einwandfreien Zustand hin zu überprüfen. Der Besteller ist für die fachgerechte Verladung und den Transport der
    Ware selber verantwortlich.
  7. Garantie
    Die Verkäuferin garantiert für die Behebung allfälliger Mängel an Konstruktion und Material der Kaufsache. Ansprüche
    des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere solche für mittelbare und unmittelbare Schäden. Allfällige Mängel
    sind nach deren Feststellung sofort zu melden. Die Masse der Feuerschalen und Grills können geringfügig abweichen,
    da alles handgefertigt ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Garantiezeit beträgt generell 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der
    Lieferung, beziehungsweise der Abholung durch den Besteller. Eine erweiterte Garantie besteht in folgenden Fällen.
    Feuerkugeln mit Grillring / Feuerschalen INOX 10 Jahre Garantie auf Verformung und Funktionalität
    andere Feuerschalen 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre
    Die Garantie umfasst keine Schäden durch Abnützung, Alterung, unsachgemässe Behandlung z. Bsp. Kratzer oder
    andere Umwelt- und Tiereinflüsse. Die Verkäuferin ist berechtig, nicht aber verpflichtet, anstelle der Mängelbehebung
    eine Ersatzware für die Kaufsache anzuschaffen.
  8. Anpassung von veröffentlichen Preisen
    Die Verkäuferin behält sich jederzeit Anpassungen von veröffentlichen Preisen vor.
  9. Temporäres Fehlen von geringfügigen Teilen
    Das temporäre Fehlen geringfügiger Teile aus der Bestellung berechtigt den Besteller nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor und ist berechtigt
    den Eigentumsvorbehalt gegebenenfalls auf Kosten des Bestellers im amtlichen Register eintragen zu lassen.
  11. Vertragsauflösung
    Für den Fall, dass der Besteller die Annahme der Kaufsache verweigert oder den Kaufvertrag annulliert, wird dem Besteller
    für den Schaden eine Annullierungsgebühr von 25 % des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liestal BL